§. Datenschutzerklärung
Wir verarbeiten personenbezogene Daten unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO
und des BDSG. Eine Datenverarbeitung durch uns findet nur auf der Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis statt. Bei der Nutzung
dieser Website verarbeiten wir personenbezogene Daten nur mit Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO), zur Erfüllung
eines Vertrags, dessen Vertragspartei Sie sind, oder auf Ihre Anfrage zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen
(Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO), zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) DSGVO) oder wenn die
Verarbeitung zu Wahrung unser berechtigten Interessen oder den berechtigten Interessen eines Dritten erforderlich ist, sofern
nicht Ihre Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern,
überwiegen (Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO).
1. Durchführung des Unterrichts
Die Firma Scherag & Lahmik GbR - nachfolgend Veranstalter genannt - verpflichtet sich zur Durchführung der
Unterrichtsleistung auf der Grundlage der jeweils gültigen Rechtsvorschrift der jeweils zuständigen IHKs.
Der Veranstalter ist berechtigt wegen Krankheit der Dozenten und anderer von ihm nicht zu vertretender Umstände,
angekündigte Lehrgänge zu verschieben oder abzusagen und ist bei Lehrgangsausfall verpflichtet, die bereits gezahlten
Gebühren zurückzuerstatten. Darüber hinausgehende Ansprüche der Teilnehmer bestehen nicht.
Der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet sich, die Räumlichkeiten und Geräte der Unterrichtsstätte pfleglich zu behandeln
und die bestehende Hausordnung einzuhalten.
Dem Teilnehmer ist es untersagt, Softwareprodukte des Veranstalters zu kopieren oder Datenträger aus den
Räumlichkeiten des Veranstalters zu entfernen. Dem Lehrgangsteilnehmer ist es außerdem untersagt, die
Lehrmittel anderen Personen zu Unterrichtszwecken zu überlassen oder zu verkaufen.
2. Gebühren
In den Gebühren sind Lehrveranstaltungen eingeschlossen. Die gesamten Lehrmittel werden mit der vollständigen Zahlung
der Lehrgangsvergütung Eigentum des Lehrgangsteilnehmers, zuvor bleiben sie Eigentum des Veranstalters. Zusätzliche
Hilfsmittel zum Lehrgang wie Nachschlagewerke, Gesetzestexte oder Begleitliteratur sowie Zusatzveranstaltungen, die
nicht ausdrücklicher Bestandteil des Lehrgangs darstellen, sind nicht in der Vergütung enthalten. Ebenso sind die
Gebühren für Abschlussprüfung bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften nicht in der Vergütung enthalten.
Die Gebühren sind pünktlich zu entrichten. Die Höhe der Gebühren sowie die Zahlungsbedingungen sind der Website zu entnehmen.
3. Vertrag, Rücktritt und Kündigung
Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, alle notwendigen Zulassungsvoraussetzungen - falls erforderlich -
zu erfüllen. Im Zweifel hat sich der Teilnehmer durch Rücksprache der zuständigen Industrie- und Handelskammer
hierüber zu informieren. Eine Informationspflicht seitens des Veranstalters besteht hierüber nicht.
Bis zu zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn kann der Bewerber durch schriftliche Erklärung per eingeschriebenem Brief vom
Vertrag zurücktreten. Macht der Teilnehmer von diesem Recht keinen Gebrauch, kann der Veranstalter eine Verwaltungspauschale
in Höhe von € 100,00 verlangen. Die bereits gezahlten Lehrgangsgebühren werden abzüglich der Verwaltungspauschale
von € 100,00 zurückerstattet.
Der Teilnehmer ist nur in dringenden Fällen berechtigt, den Vertrag in Absprache mit dem Veranstalter zu kündigen.
Der Veranstalter kann zu jeder Zeit, jedoch nur aus wichtigem Grund, kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere:
vorsätzlich oder grob fahrlässige Beschädigung oder Zerstörung von Einrichtungen des Veranstalters oder der
Unterrichtsstätten, Herbeiführung der Aufnahme beim Veranstalter unter Angabe falscher Tatsachen oder Verschweigen
wichtiger Tatsachen, mangelhafte Leistungen des Teilnehmers trotz Ermahnungen.
Im Falle der Kündigung erfolgt, unabhängig von der Unterrichtsteilnahme, eine zeitanteilige Berechnung der
Lehrgangsgebühr. Die Lehrmittel werden nach Umfang der Entnahme berechnet. Bereits vorausgezahlte Gebühren für
die der Kündigung nachfolgenden Lehrgangsphasen werden durch den Veranstalter erstattet.
4. Haftung
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
5. Schlussbestimmungen
Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gerichtsstand und
Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit zulässig, Köln.
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