Scherag & Lahmik - Lehrgang zur Taxi- Mietwagen & Güterkraftverkehr Unternehmerprüfung
§. Datenschutzerklärung

Wir verarbeiten personenbezogene Daten unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Eine Datenverarbeitung durch uns findet nur auf der Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis statt. Bei der Nutzung dieser Website verarbeiten wir personenbezogene Daten nur mit Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO), zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei Sie sind, oder auf Ihre Anfrage zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO), zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) DSGVO) oder wenn die Verarbeitung zu Wahrung unser berechtigten Interessen oder den berechtigten Interessen eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht Ihre Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen (Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO).

1. Durchführung des Unterrichts

Die Firma Scherag & Lahmik GbR - nachfolgend Veranstalter genannt - verpflichtet sich zur Durchführung der Unterrichtsleistung auf der Grundlage der jeweils gültigen Rechtsvorschrift der jeweils zuständigen IHKs.

Der Veranstalter ist berechtigt wegen Krankheit der Dozenten und anderer von ihm nicht zu vertretender Umstände, angekündigte Lehrgänge zu verschieben oder abzusagen und ist bei Lehrgangsausfall verpflichtet, die bereits gezahlten Gebühren zurückzuerstatten. Darüber hinausgehende Ansprüche der Teilnehmer bestehen nicht.

Der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet sich, die Räumlichkeiten und Geräte der Unterrichtsstätte pfleglich zu behandeln und die bestehende Hausordnung einzuhalten.

Dem Teilnehmer ist es untersagt, Softwareprodukte des Veranstalters zu kopieren oder Datenträger aus den Räumlichkeiten des Veranstalters zu entfernen. Dem Lehrgangsteilnehmer ist es außerdem untersagt, die Lehrmittel anderen Personen zu Unterrichtszwecken zu überlassen oder zu verkaufen.


2. Gebühren

In den Gebühren sind Lehrveranstaltungen eingeschlossen. Die gesamten Lehrmittel werden mit der vollständigen Zahlung der Lehrgangsvergütung Eigentum des Lehrgangsteilnehmers, zuvor bleiben sie Eigentum des Veranstalters. Zusätzliche Hilfsmittel zum Lehrgang wie Nachschlagewerke, Gesetzestexte oder Begleitliteratur sowie Zusatzveranstaltungen, die nicht ausdrücklicher Bestandteil des Lehrgangs darstellen, sind nicht in der Vergütung enthalten. Ebenso sind die Gebühren für Abschlussprüfung bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften nicht in der Vergütung enthalten.

Die Gebühren sind pünktlich zu entrichten. Die Höhe der Gebühren sowie die Zahlungsbedingungen sind der Website zu entnehmen.


3. Vertrag, Rücktritt und Kündigung

Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, alle notwendigen Zulassungsvoraussetzungen - falls erforderlich - zu erfüllen. Im Zweifel hat sich der Teilnehmer durch Rücksprache der zuständigen Industrie- und Handelskammer hierüber zu informieren. Eine Informationspflicht seitens des Veranstalters besteht hierüber nicht.

Bis zu zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn kann der Bewerber durch schriftliche Erklärung per eingeschriebenem Brief vom Vertrag zurücktreten. Macht der Teilnehmer von diesem Recht keinen Gebrauch, kann der Veranstalter eine Verwaltungspauschale in Höhe von € 100,00 verlangen. Die bereits gezahlten Lehrgangsgebühren werden abzüglich der Verwaltungspauschale von € 100,00 zurückerstattet.

Der Teilnehmer ist nur in dringenden Fällen berechtigt, den Vertrag in Absprache mit dem Veranstalter zu kündigen. Der Veranstalter kann zu jeder Zeit, jedoch nur aus wichtigem Grund, kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere: vorsätzlich oder grob fahrlässige Beschädigung oder Zerstörung von Einrichtungen des Veranstalters oder der Unterrichtsstätten, Herbeiführung der Aufnahme beim Veranstalter unter Angabe falscher Tatsachen oder Verschweigen wichtiger Tatsachen, mangelhafte Leistungen des Teilnehmers trotz Ermahnungen.

Im Falle der Kündigung erfolgt, unabhängig von der Unterrichtsteilnahme, eine zeitanteilige Berechnung der Lehrgangsgebühr. Die Lehrmittel werden nach Umfang der Entnahme berechnet. Bereits vorausgezahlte Gebühren für die der Kündigung nachfolgenden Lehrgangsphasen werden durch den Veranstalter erstattet.


4. Haftung

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.


5. Schlussbestimmungen

Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit zulässig, Köln.